Formalia zur Teilnahme am Klausurenkurs
Liegen die formellen Voraussetzungen nicht vor, so erfolgt keine Korrektur! Alle Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.
Um am HeidelPräp!-Klausurenkurs teilnehmen zu können, müssen Sie:
- an der Universität Heidelberg im Fach Rechtswissenschaft immatrikuliert sein,
- mindestens im 6. Hochschulsemester studieren,
- ein Deckblatt anfertigen, das
- vorne über das Deckblatt eine aktuelle, eigene Immatrikulationsbescheinigung (oder ein Stammdatenblatt) anheften, sodass Sie als Studierende/r des 6. Hochschulsemesters ausgewiesen sind (Achtung: sollten Sie noch nicht im 6. Fachsemester Jura, wohl aber im 6. Hochschulsemester studieren ist das Anheften eines Stammdatenblatts notwendig, da nur dieses Hochschulsemester ausweist).
- Falls Sie das wünschen, können Sie die Adresse und das Geburtsdatum schwärzen. Eine Schwärzung des Namens ist nicht zulässig. Sie können aber den Vornamen insoweit schwärzen, wie er beim Deckblatt abgekürzt werden darf.
- Für das Probeexamen werden (aufgrund dessen zeitlicher Lage in der vorlesungsfreien Zeit) Bescheinigungen sowohl aus dem jeweils vergangenen als auch folgenden Vorlesungszeitraum anerkannt.
Grundsätzlich werden die Klausurbearbeitungen handschriftlich verfasst. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen hierzu nicht in der Lage sein, akzeptieren wir ausnahmsweise auch abgetippte Bearbeitungen, sofern Sie zuvor in der Geschäftsstelle ein ärztliches Attest vorgelegt haben, das Grund und Dauer der voraussichtlichen Beeinträchtigung dokumentiert. Ein derartiger Nachweis der Beeinträchtigung muss (spätestens) jedes Semester erneuert werden.
Erläuterungen zu allen formellen Voraussetzungen finden Sie hier.
Achtung:
Es wurden nun Fälle bekannt, in denen die gleiche Studienbescheinigung an zwei verschiedene Klausuren angeheftet wurde. Es bedarf wohl keiner weiteren Erklärung, dass ein solches Erschleichen von Korrekturleistungen nicht toleriert werden wird. Wir weisen hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich selbstverständlich um eine eigene Studienbescheinigung handeln muss und diese nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Wird ein Stammdatenblatt oder das Stammdatenblatt und eine Studienbescheinigung angehängt, gilt entsprechendes. Auf die strafrechtliche Relevanz möchten wir nur am Rande hinweisen.
Um weiterem Missbrauch vorzubeugen werden die Klausuren, denen die gleiche Studienbescheinigung angeheftet sind, nicht korrigiert. Außerdem werden Stichproben durchgeführt. Des Weiteren behalten wir es uns ausdrücklich vor, bei wiederholtem Vorkommen die betreffenden Kandidaten vom gesamten Klausurenkurs des laufenden Semesters auszuschließen.